Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsgegenstand

Nachfolgende Allg. Geschäftsbedingungen erhält Geltung für den zwischen dem Klienten (lt. Vertragstext) und Frau Eva Muschelknautz, im folgenden Personal Trainer (PT) genannt, geschlossenen Dienstvertrag. Vertragsgegenstand sind die vom Klienten gebuchten Trainings- bzw. Betreuungsdienstleistungen.

1. Personal Training

Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird. Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.

2. Trainingsplanung/Zeiten/Nichterscheinen

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Jede Trainingseinheit wird in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt und ist verbindlich. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Dies kann am Wohnort des Klienten, im Fitnessstudio oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 4 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Erfolgt die Trainingsabsage zu einem späteren Zeitpunkt oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Training so wird das komplette Honorar in Rechnung gestellt. Sollte aufgrund von schlechten Wetterverhältnissen ein Training nicht möglich sein oder sich der Trainingsort ändern so kann eine Absage/Änderung nur durch den PT erfolgen.

3. Honorar/Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die vom Klienten gebuchte TE richtet sich nach dem vom PT erstellten Dienstleistungsvertrag.

Kosten für Fahrtstrecken die vom PT zurückgelegt werden müssen sind bis zum 15 km mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Ab dem 15 km werden 0,40 €/km berechnet. Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgeräte, Eintrittsentgelte usw. sind vom Klienten zu tragen.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Solange offene Forderungen nicht beglichen wurden besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen des PT.

4. Gesundheits-Check/Sorgfaltspflichten

Für die Erstellung des individuellen Trainingsplanes dient die erste TE dem Gesundheits-Check. Die dem Anamnese-Bogen zu Grunde liegenden Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes sind durch den Kunden wahrheitsgemäß zu beantworten. Anhand der erworbenen Kenntnisse und der gemeinsamen Zielfestlegung wird der PT sodann einen individuellen Trainingsplan erstellen.

Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.

5. Verschwiegenheit / Datenschutz

Der PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen über seinen Klienten vertraulich zu behandeln. Die personenbezogenen Daten des Klienten werden vom PT gespeichert und ausschließlich zu Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz.

6. Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Eva Muschelknautz können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

7. Geheimhaltung

Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von dem Dienstleister Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

8. Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail. 

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

9. Haftungsausschluss

Die Teilnahme des Kunden an den TE sowie an dem durch den PT zu Beginn der ersten TE durchzuführenden Gesundheitscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Alle im Verlaufe des Anamnese Gespräch, des Gesundheitschecks und des dazugehörenden Auswertungsberichtes seitens des PT gemachten Äußerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.

Der Klient haftet für Schäden, die er an durch den PT zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Klient haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.

Der PT haftet nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Der PT haftet weiter nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. § 4 nicht oder nur unzureichend nachkommt und ferner nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die dem Klienten durch Netzwerkpartner des PT entstehen.

Der PT haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für ein etwaige nicht Erreichung des vom Klienten mit der Annahme des Vertrages verfolgten Zwecks.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Lich / Gießen

11. Salvatorische Klausel (§ 306 BGB)

Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

Eva Muschelknautz | Personal Training 

Dieulefiter Str. 42 b | 35423 Lich

Mobil: +49 (0)172 7382 962

Mail: start@emfitness.de